Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt einen Jahresbeitrag. Für Ehepartner und nicht volljährige Kinder und jugendliche Mitglieder von Vollmitgliedern, beim unmittelbarem Übertritt aus Verbandsvereinen des DRV, beim Eintritt in die Schülerriege des KHG sowie beim Übertritt aus der Schülerriege entfällt die Aufnahmegebühr.