Hygieneregeln "Covid"

von EvB

Aufgrund der erhöhten Impfquote und geänderter gesetzlicher und behördlicher Vorschriften ab Oktober 2021 können die Hygieneregeln am MRC deutlich erleichtert werden. Eine Mund-Nase-Bedeckung muss nur noch in geschlossenen Räumen (insb. also Clubhaus und Damenhaus Starnberg) getragen werden; im Außenbereich wird um Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten, wenn ein angemessener Hygieneabstand nicht eingehalten werden kann. Reduzierte Abstandsregelungen gelten für Familienangehörige, Angehörige eines Haushalts oder einander bekannte Gruppen vollständig geimpfter oder genesener Ruderer. 

 

Regelungen ab 3. Oktober 2021

Mit Wirkung ab 3. Oktober 2021 gelten die nachfolgenden, an die aktuellen Regelungen der 14. BayIfSMV und des hierzu ergangenen Rahmenkonzepts Sport angepassten Regelungen für die Benutzung der Einrichtungen den MRC an den Ruderstandorten Oberschleißheim und Starnberg (Hygienekonzept). Weitergehende Regelungen der Landeshauptstadt München auf dem Gelände des LZM in Oberschleißheim bleiben unberührt..

 Zusammengefasst gelten folgende Regeln:

Verhalten im und am Bootssteg und auf dem Gelände

Eine Mund-/Nase-Bedeckung muss nur noch in geschlossenen Räumen (insb. also Clubhaus und Damenhaus Starnberg) getragen werden. Dort wird aber um durchgehende Beachtung - also durchgehend außer beim Duschen - gebeten. Iim Außenbereich wird um Tragen einer Mund-Nasebedeckung gebeten, wenn ein angemessener Hygieneabstand nicht eingehalten werden kann. Reduzierte Abstandsregelungen gelten für Familienangehörige, Angehörige eines Haushalts oder einander bekannte Gruppen vollständig geimpfter oder genesener Ruderer. Auch wenn vielleicht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht, sollte eine solche (möglichst in Form einer medizinische Maske) mitgeführt und auf Bitte anderer Sportler oder bei unklarer Situation auch getragen werden.

Bis auf weiteres können wieder alle Boote gerudert werden, auch wenn im Boot der grds. nach wie vor vorgesehene Personenabstand von mindestens 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ist nicht sichergestellt, dass in einer Mannschaft nur vollständig geimpfte oder genesene Ruderer oder solche eines Haushalts vertreten sind, wird das Tragen einer Mund-Nasebeckung bis zum Einsteigen in das Boot und nach dem Aussteigen erbeten. Bitte sprecht miteinander über euren Covid-Status und nehmt im Zweifel Rücksicht auf andere Ruderer, insbesndere wenn diese bekannten Risikogruppen angehören (ältere Personen, nicht impffähige Personen etc.). 

Wir sind trainierte Sportler und ertragen das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung - die alle nervt -, bis ein zureichendes Schutzniveau auch in Deutschland erreicht ist.

Organisation des Sportbetriebs

Selbstverständlich werden auch weiterhin alle Fahrten vor der Fahrt im Fahrtenbuch ein- und nach der Fahrt ausgetragen. Bei Eingaben in das Fahrtenbuch bitte geeignete Hygieneregeln beachten. Zusätzlich sind Fahrten wie folgt vorab anzumelden:

  • Die Anmeldung von Fahrten erfolgt über das Programm „Crewman“. Die Anleitung zur Registrierung im Tool sowie zur Anmeldung für Fahrten finden sich auf der Homepage.
  • Das ausgewählte Boot wird spätestens 24 Stunden vor dem gewünschten Termin elektronisch reserviert. Reservierungen für mehr als 72 Stunden im Voraus werden im Zweifel gelöscht (kein „Hamstern“ von Ruder-„Slots“). Grundsätzlich soll ein neuer Rudertermin nur nach Beendigung eigener früherer Termine angemeldet werden; mehrfache Anmeldungen können gelöscht werden.
  • Für das Rudern steht jeweils ein Zeitraum (Slot) von 1,5 Stunden zur Verfügung. Bei längeren Ausfahrten können mehrere Slots angemeldet werden. Die Slots werden je Boot bestimmt, um eine Ballung von an- und ablegenden Ruderern am Steg zu verhindern
  • Beim Auswählen eines Slots bitte möglichst an die vorangehende Verwendung anschließen, um eine durchgehende Bootsnutzung zu ermöglichen.
  • Wer ein Boot ohne Reservierung nutzt, ist dem hierdurch betroffenen, ordnungsgemäß angemeldeten Ruderer gegenüber ersatzpflichtig. Im Zweifel gehen wir von vergeblichen Aufwendungen des Betroffenen (neben seiner verständlichen Enttäuschung) von mindestens 30 EUR aus, deren Erstattung wir als Vorstand unterstützen würden.
  • Ruderer kommen pünktlich zu ihrem Slot zur Übernahme des Bootes, entgegen preußischer Tugend möglichst auch nicht deutlich zu früh.

Verhalten auf dem Gelände

Bleibt gelassen und freundlich, auch falls die Umsetzung der besonderen Regeln vielleicht einmal nicht optimal klappt. Wir genießen gemeinsam, dass der Sportbetrieb für unseren Sport überhaupt möglich ist. Gelassenheit und Freundlichkeit tragen dazu bei.

  • Umkleiden dürfen unter Beachtung eines Hygieneabstands mit Tragen von Mund-Nase-Bedeckung zum Ablegen von Wärmekleidung sowie zum Deponieren von Taschen genutzt werden.
  • Duschen und direkt angeschlossene Toiletten sind wieder geöffnet. Die Zahl der gleichzeitig nutzbaren Duschplätze ist reduziert. Bitte die Duschen nach dem Duschen lüften und sicherstellen, dass die Fenster auch wieder geschlossen werden (Hinweis an die Ruderer, die eine Dusche übernehmen).
  • Der Kraftraum- und Ergometer-Bereich ist wieder geöffnet. Im Kraftraum und im Saal bei Ergometernutzung sind je Raum maximal 10 Sportler gleichzeitig möglich. Bitte regelmäßig lüften (Querlüften!). Ist witterungsbedingt kein durchgehendes Lüften möglich, bitte mindestens nach 15 Minuten 5 Minuten lüften (z.B. 9:15-9:20, 9:35-9:40 und 9:55-10:00 Uhr).
  • Gesellschaftliche Veranstaltungen auf dem Clubgelände bedürfen der Abstimmung mit dem Vorstand bzw. den Wirten. Voraussetzung ist ein auf die Veranstaltung abgestimmtes Betriebs- und Hygienekonzept.
  • Baden und Sonnenbaden sind unter Einhaltung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen (keine Gruppenbildung, Abstand halten) möglich.

Sonstige Hinweise

Im Sinne der allgemeinen Risikominderung gelten folgende Grundsätze:

  • Training ist nicht sinnvoll, wenn Krankheitssymptome bestehen. Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.
  • Sportler und Betreuer dürfen bei jeglichen Krankheitssymptomen einer Covid-19-Infektion und bei Kontakt mit an Covid-19 erkrankten oder infektionsverdächtigen Personen nicht am Training teilnehmen. Sie müssen zu Hause bzw. in Isolation bleiben und ihren Hausarzt anrufen und dessen Anweisungen befolgen; das gilt auch für Begleitpersonen. Die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren.
  • Das gilt rückblickend auf die letzten 14 Tage in Bezug auf die Symptome oder eine Erkrankung und als Verbot in einer 14-tägigen folgenden Quarantänezeit. Der Vorstand, die Trainingsgruppe oder andere Kontakte sind umgehend zu informieren. Das Benutzen und Betreten des Vereinsgeländes ist ihnen nicht gestattet. Gleiches gilt für Personen, die sich krank fühlen oder entsprechende Symptome haben

Diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Anpassung unter Berücksichtigung des jeweiligen aktuellen Infektionsgeschehens.

In diesem Sinne: Auf ein sicheres, gesundes, genussvolles Rudern am MRC 1880!