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Hygieneregeln "Covid"

von EvB

Aufgrund der erhöhten Impfquote und geänderter gesetzlicher und behördlicher Vorschriften ab Oktober 2021 können die Hygieneregeln am MRC deutlich erleichtert werden. Eine Mund-Nase-Bedeckung muss nur noch in geschlossenen Räumen (insb. also Clubhaus und Damenhaus Starnberg) getragen werden; im Außenbereich wird um Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten, wenn ein angemessener Hygieneabstand nicht eingehalten werden kann. Reduzierte Abstandsregelungen gelten für Familienangehörige, Angehörige eines Haushalts oder einander bekannte Gruppen vollständig geimpfter oder genesener Ruderer. 

 

Regelungen ab 3. Oktober 2021

Mit Wirkung ab 3. Oktober 2021 gelten die nachfolgenden, an die aktuellen Regelungen der 14. BayIfSMV und des hierzu ergangenen Rahmenkonzepts Sport angepassten Regelungen für die Benutzung der Einrichtungen den MRC an den Ruderstandorten Oberschleißheim und Starnberg (Hygienekonzept). Weitergehende Regelungen der Landeshauptstadt München auf dem Gelände des LZM in Oberschleißheim bleiben unberührt..

 Zusammengefasst gelten folgende Regeln:

Verhalten im und am Bootssteg und auf dem Gelände

Eine Mund-/Nase-Bedeckung muss nur noch in geschlossenen Räumen (insb. also Clubhaus und Damenhaus Starnberg) getragen werden. Dort wird aber um durchgehende Beachtung - also durchgehend außer beim Duschen - gebeten. Iim Außenbereich wird um Tragen einer Mund-Nasebedeckung gebeten, wenn ein angemessener Hygieneabstand nicht eingehalten werden kann. Reduzierte Abstandsregelungen gelten für Familienangehörige, Angehörige eines Haushalts oder einander bekannte Gruppen vollständig geimpfter oder genesener Ruderer. Auch wenn vielleicht keine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung besteht, sollte eine solche (möglichst in Form einer medizinische Maske) mitgeführt und auf Bitte anderer Sportler oder bei unklarer Situation auch getragen werden.

Bis auf weiteres können wieder alle Boote gerudert werden, auch wenn im Boot der grds. nach wie vor vorgesehene Personenabstand von mindestens 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Ist nicht sichergestellt, dass in einer Mannschaft nur vollständig geimpfte oder genesene Ruderer oder solche eines Haushalts vertreten sind, wird das Tragen einer Mund-Nasebeckung bis zum Einsteigen in das Boot und nach dem Aussteigen erbeten. Bitte sprecht miteinander über euren Covid-Status und nehmt im Zweifel Rücksicht auf andere Ruderer, insbesndere wenn diese bekannten Risikogruppen angehören (ältere Personen, nicht impffähige Personen etc.). 

Wir sind trainierte Sportler und ertragen das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung - die alle nervt -, bis ein zureichendes Schutzniveau auch in Deutschland erreicht ist.

Organisation des Sportbetriebs

Selbstverständlich werden auch weiterhin alle Fahrten vor der Fahrt im Fahrtenbuch ein- und nach der Fahrt ausgetragen. Bei Eingaben in das Fahrtenbuch bitte geeignete Hygieneregeln beachten. Zusätzlich sind Fahrten wie folgt vorab anzumelden:

Verhalten auf dem Gelände

Bleibt gelassen und freundlich, auch falls die Umsetzung der besonderen Regeln vielleicht einmal nicht optimal klappt. Wir genießen gemeinsam, dass der Sportbetrieb für unseren Sport überhaupt möglich ist. Gelassenheit und Freundlichkeit tragen dazu bei.

Sonstige Hinweise

Im Sinne der allgemeinen Risikominderung gelten folgende Grundsätze:

Diese Regelungen stehen unter dem Vorbehalt der jederzeitigen Anpassung unter Berücksichtigung des jeweiligen aktuellen Infektionsgeschehens.

In diesem Sinne: Auf ein sicheres, gesundes, genussvolles Rudern am MRC 1880!