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Wie werde ich Mitglied im MRC?

 

Gern heißen wir sie als Gast bei uns willkommen. Wenn Sie jedoch dauerhaft bei uns rudern möchten, müssen Sie Mitglied werden. Der Zeitpunkt, an dem Sie den Mitgliedsantrag einreichen müssen, hängt von Ihren Vorkenntnissen ab. Wir unterscheiden hierbei nach:

  • Keine Vorkenntnisse
    In diesem Fall ist zwingend ein Anfängerkurs nötig, für den eine separate Anmeldung erforderlich ist. Üblicherweise beginnen unsere Anfängerkurse im April, eine frühzeitige Anmeldung ist empfehlenswert. Die Mitgliedschaft muss dann erst nach Abschluss des ersten Kurses und vor Beginn der zweiten Stufe erfolgen.
  • Vorkenntnisse, aber derzeit keine Mitgliedschaft in einem Ruderverein (z.B. nach längerer Pause)
    Hier möchten wir uns selber ein Bild machen, wie die vorhandenen Ruderkenntnisse ausgeprägt sind. Dazu bitten wir Sie, uns zu kontaktieren (Tilman Probst),  möglichst mit einer kurzen Beschreibung Ihrer Vorkenntnisse. In der Regel machen wir mit Ihnen einen Termin aus, an dem ein erfahrener Ruderer mit Ihnen aufs Wasser geht und beurteilt, ob ein direkter Einstieg möglich ist oder eine Teilnahme am Anfängerkurs nötig ist.
  • Vorkenntnisse, aktuell Mitglied in einem Ruderverein
    Wenn Sie bereits in einem anderen Verein rudern, vertrauen wir, dass Sie die Rudertechnik beherrschen und sicher ein Boot führen können. Sie können direkt den Mitgliedsantrag stellen und bitten auch hier um eine kurze Beschreibung Ihrer Rudererfahrung. Wir erwarten allerdings von Ihnen, dass Sie sich mit den örtlichen Gegebenheiten sowie den Regelungen im MRC 1880 vertraut machen.

Wenn der Zeitpunkt für eine Anmeldung gekommen ist, laden Sie sich bitte den Mitgliedsantrag und das SEPA Mandat hier von der Homepage runter und schicken ihn an uns. Der Vorstand wird anschließend über Ihren Antrag entscheiden und Sie über den Entscheid informieren. Anschließend sind Aufnahmegebühr (entfällt bei bestehender Mitgliedschaft in deinem DRV-Verein) und Mitgliedsbeitrag fällig – und Ihnen wird der Zugang zum Mitgliederbereich dieser Homepage eingerichtet.

Wer Mitglied im MRC werden möchte, muss an der Anfängerausbildung teilnehmen oder nachweisen, dass Erfahrung im Rudersport vorhanden ist. Letzteres ist der Fall, wenn man bei Eintritt Mitglied in einem anderen Rudervereins des Deutschen Ruderverbandes ist. Sollten die Rudererfahrungen schon länger zurückliegen, so ist eine individuelle Einstufung nötig, ob ein Anfängerkurs verpflichtend ist. Bitte hierzu den Vorstand kontaktieren, welcher dann einen Ansprechpartner für die Durchführung nennt. Für die Anfängerausbildung ist eine separate Anmeldung erforderlich, da es nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen gibt.

Damit Sie sich bei uns schnell wohl fühlen und Anschluss finden, empfehlen wir, selber aktiv nach geeigneten Rudergruppen bzw. den Kontakt zu anderen Mitgliedern auf unseren Veranstaltungen zu suchen.

 

Mitgliedsarten

  • Vollmitglieder
    Vollmitglieder sind alle Volljährigen (ab 18 Jahre). Sie sind stimm- und wahlberechtigt nach § 13 der Satzung.
  • Kinder und jugendliche Mitglieder
    Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die noch nicht volljährig sind.
  • Auswärtige Mitglieder
    Auswärtige Mitglieder sind Mitglieder, die ihren regelmäßigen Wohnsitz nicht in der Stadt München oder einem der folgenden Landkreise haben: München, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Weilheim/Schongau, Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau.
  • Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag der Ehrenrates und nach Beschluß des Vorstandes wegen ihrer besonderen Verdienste für den MRC zu Ehrenmitgliedern (Ehrenvorsitzenden) ernannt wurden.

 

Jährliche Mitgliedsbeiträge

Es gelten folgende Beitragssätze:

Vollmitglieder 438 Euro
Ehepartner und
Vollmitglieder in Berufsausbildung bis einschl. 26 Jahre
219 Euro
Kinder und Jugendliche von Vollmitgliedern
von 11 bis 17 Jahren
73 Euro
Kinder und Jugendliche Mitglieder bis 17 Jahre,
Mitglieder des Kurt-Huber-Gymnasiums in Gräfelfing
146 Euro
Auswärtige Mitglieder 84 Euro
  • Bei Eintritt während des Jahres wird ein den Monaten entsprechender Anteil des Mitgliedsbeitrages berechnet.
  • Vollmitglieder in Berufsausbildung (bis 27 Jahre) müssen Ihre Ausbildungs- bescheinigung zum Jahresanfang vorlegen.
  • Ehrenmitglieder sowie Kinder unter 11 Jahren sind beitragsfrei .
  • Der Teilungswert ist 1/2 (für Ehepartner); 1/3 (für Jugend) und 1/6 (für Kinder von Vollmitgliedern) des Beitrages eines Vollmitgliedes.

 

Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt einen Jahresbeitrag. Für Ehepartner und nicht volljährige Kinder und jugendliche Mitglieder von Vollmitgliedern, beim unmittelbarem Übertritt aus Verbandsvereinen des DRV, beim Eintritt in die Schülerriege des KHG sowie beim Übertritt aus der Schülerriege entfällt die Aufnahmegebühr.

 

Formulare und Dokumente

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