Hauptkategorie: Verein
in Dienste

Es ist nicht ausreichend, sich erst am Tag des Clubdienstes durch ein anderes Mitglied abzumelden. Dies wird als unentschuldigtes Fernbleiben gewertet.
Mitgliedern, die ohne rechtzeitige Kommunikation nicht zu ihrem Dienst erscheinen, buchen wir satzungsgemäß eine Ausgleichszahlung in Höhe von € 100,- ab.

Bitte beachten: Am Ende des Dienstes muss dieser in der ausliegenden Dienstliste (schwarzes Brett im Haupthaus neben der Küche) durch Unterschrift bestätigt werden, sonst kann die Anwesenheit nicht nachvollzogen werden.