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SARS-Cov2-Regeln für das Rudern am MRC

von Vorstand
in Rudern.
Ruderordnung MRC von 1880 e.V.
Gültig ab 23. Juni 2020
(mit den Änderungen gemäß der 6. BayIfSMV und unter Berücksichtung der vom DRV
mit Genehmigung des DOSB veröffentlichtenLeitlinien für den Ruderbetrieb)


Aufgrund der gesetzlichen und behördlichen Beschränkungen des Vereins- und Sportbe­triebs in Bayern kann auch auf absehbare Zeit hin der Ruderbetrieb am Münchener Ruder-Club von 1880 e.V. an den Standorten Starnberg und Oberschleissheim nicht in üblicher Weise, sondern nur eingeschränkt stattfinden. Ab dem 23. Juni 2020 gelten auf der Grundlage der 6. BayIfSMV folgende Regeln:
 
Ruderorganisation während der SARS-CoV-2-bedingten Einschränkungen ab 23. Juni 2020:

 
In diesem Sinne: Auf ein sicheres, gesundes, genussvolles Rudern am MRC!
 
Hipp, hipp, hurra.
 
 
Im Juni 2020
 
Der Vorstand