Der MRC 1880 Sicherheitskalender

Der Starnberger See bleibt im Herbst relativ lange warm. Im Frühjahr ist er dafür jedoch oftmals noch überraschend lange gefährlich kalt. Bei Kenterungen besteht somit ggf. Lebensgefahr durch "trockenes Ertrinken". Um Missverständnissen bei der Interpretation der Wassertemperatur vorzubeugen, hat der Vorstand des MRC 1880 eine feste "Kaltwasserzeit" definiert, während derer eine Schwimmhilfe bzw. Rettungsweste beim Rudern zwingend zu tragen ist.

Außerhalb dieser Zeit wird jedem Sportler nahegelegt, die Temperatur vorsichtig einzuschätzen und im Zweifelsfalle die Weste anzulegen. Leider weicht der Terminkalender der im Winter auf dem See rastenden Zugvögel von der definierten Kaltwasserzeit ab. Wann also eine Weste tragen? Wann bestimmte Uferbereiche meiden? Nachfolgende Tabelle verschafft einen Überblick.

Jan Feb Mar Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez
Winter-Fahrtordnung Sommer-Fahrtordnung Winter-Fahrtordnung
Kaltwasserzeit       

Kaltwasserzeit



Fahrtordnung am Starnberger See

Der Ruderbetrieb auf dem Starnberger See unterliegt einer Fahrtordnung, welche mit allen ansässigen Rudervereinen abgestimmt ist. Diese Fahrtordnung legt pro Uferseite je zwei Korridore fest, in denen eine Einbahnstraßenregelung für Ruderboote gilt. Nachfolgende Regeln dienen der Vermeidung von gefährlichen und kostspieligen Unfällen und ist somit für alle Vereinsmitglieder und Gastruderer verbindlich.

Unabhängig von der Fahrtordnung sind stets folgende Grundregeln zu beachten:

  • Die Mannschaft behält ständig Kontrolle über das freie Fahrwasser. Regelmäßig umschauen!
  • Bugmann hält Ausschau und gibt Richtungsanweisungen, Obmann trägt Verantwortung.
  • Ausweichen bzw. Überholen: in Fahrtrichtung nach rechts!
  • Ost/West fahrende, „querende“ Boote haben keine Vorfahrt!
  • Langsamere Boote machen den schnelleren Platz!

Im Sommer gilt:

Die Sommer-Fahrtordnung gilt von April bis Oktober.

Bei Fahrten am Westufer (z.B. zur Roseninsel):

  • Hinfahrt Richtung Süden in Ufernähe
  • Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Seemitte fahren
  • Rückfahrt zum Bootshaus dann in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Ostseite zu geraten.

Bei Fahrten am Ostufer (z.B. Leoni):

  • Hinfahrt Richtung Süden in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Westseite zu geraten.
    Der Abstand zum Ufer muss ein sicheres Passieren entgegenkommender Boote auf Uferseite ermöglichen!
  • Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Ufer fahren
  • Rückfahrt zum Bootshaus in Ufernähe, unter Beachtung der Bojenfelder.

Ausweich- und Überholmanöver sind stets so zu gestalten, dass in Fahrtrichtung nach rechts ausgewichen wird. Dies vermeidet Kollisionen mit entgegenkommenden Booten.

Im Winter gilt:

Die Winter-Fahrtordnung gilt von November bis März. Im Winter gelten die Vorschriften für den Sommer bzgl. Fahrtrichtung analog. Allerdings sind größere Uferabstände einzuhalten und wie Ostseite möglichst ganz zu meiden. Die Ruderstrecke ist somit enger und liegt im windanfälligeren Teil des Sees, was besondere Umsicht und Vorsicht erfordert.

Im Winterhalbjahr gelten zusätzlich folgende Regeln:

  • Unter der Woche kein Ruderbetrieb vor 10 Uhr, am Wochenende nicht vor 9 Uhr; Ende spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
  • Die Befahrung der Nord- und der Südbucht des Starnberger Sees ist grundsätzlich untersagt.
  • Sportbetrieb in der Nordbucht, also im Bereich des MRC Bootshauses,  ist nur mit einem vereinbarten Mindestabstand zum Ufer gestattet:
    • Südwärts fahrende Boote sollen sich an einer Peillinie Seecafé – Roseninsel orientieren;
    • auf dem Rückweg wird ausreichend in Richtung Seemitte gefahren und ausgewichen.
  • Die Roseninsel ist mit einem Abstand von mindestens 400 Metern auf der Seeseite zu passieren.
  • Das Ostufer darf nur bei starkem Ostwind, der ein Fahren auf der Westseite verhindert, in einem Uferabstand von 300m, südlich Berg von 400m, befahren werden.
  • Ansammlungen von Wasservögeln sind großräumig zu umfahren (möglichst mindestens 400 Meter Abstand!)

Diese Regelungen wurden unter Berücksichtigung des sog. Ramsar-Abkommens zwischen der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Ruderverband und dem Landesbund für Vogelschutz, umgesetzt. Die Beachtung ist wichtig, um eine denkbare vollständige Untersagung des Ruder(sport)betriebes auf dem Starnberger See in den Wintermonaten zu vermeiden - so wie es bei Seglern und Motorbootfahrern der Fall ist.