Im Sommer gilt:

Die Sommer-Fahrtordnung gilt von April bis Oktober.

Bei Fahrten am Westufer (z.B. zur Roseninsel):

  • Hinfahrt Richtung Süden in Ufernähe
  • Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Seemitte fahren
  • Rückfahrt zum Bootshaus dann in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Ostseite zu geraten.

Bei Fahrten am Ostufer (z.B. Leoni):

  • Hinfahrt Richtung Süden in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Westseite zu geraten.
    Der Abstand zum Ufer muss ein sicheres Passieren entgegenkommender Boote auf Uferseite ermöglichen!
  • Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Ufer fahren
  • Rückfahrt zum Bootshaus in Ufernähe, unter Beachtung der Bojenfelder.

Ausweich- und Überholmanöver sind stets so zu gestalten, dass in Fahrtrichtung nach rechts ausgewichen wird. Dies vermeidet Kollisionen mit entgegenkommenden Booten.