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Im Winter gilt:

Die Winter-Fahrtordnung gilt von November bis März. Im Winter gelten die Vorschriften für den Sommer bzgl. Fahrtrichtung analog. Allerdings sind größere Uferabstände einzuhalten und wie Ostseite möglichst ganz zu meiden. Die Ruderstrecke ist somit enger und liegt im windanfälligeren Teil des Sees, was besondere Umsicht und Vorsicht erfordert.

Im Winterhalbjahr gelten zusätzlich folgende Regeln:

Diese Regelungen wurden unter Berücksichtigung des sog. Ramsar-Abkommens zwischen der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Ruderverband und dem Landesbund für Vogelschutz, umgesetzt. Die Beachtung ist wichtig, um eine denkbare vollständige Untersagung des Ruder(sport)betriebes auf dem Starnberger See in den Wintermonaten zu vermeiden - so wie es bei Seglern und Motorbootfahrern der Fall ist.