Im Winter gilt:

Hauptkategorie: Rudern

Die Winter-Fahrtordnung gilt von November bis März. Im Winter gelten die Vorschriften für den Sommer bzgl. Fahrtrichtung analog. Allerdings sind größere Uferabstände einzuhalten und wie Ostseite möglichst ganz zu meiden. Die Ruderstrecke ist somit enger und liegt im windanfälligeren Teil des Sees, was besondere Umsicht und Vorsicht erfordert.

Im Winterhalbjahr gelten zusätzlich folgende Regeln:

  • Unter der Woche kein Ruderbetrieb vor 10 Uhr, am Wochenende nicht vor 9 Uhr; Ende spätestens 1 Stunde vor Sonnenuntergang.
  • Die Befahrung der Nord- und der Südbucht des Starnberger Sees ist grundsätzlich untersagt.
  • Sportbetrieb in der Nordbucht, also im Bereich des MRC Bootshauses,  ist nur mit einem vereinbarten Mindestabstand zum Ufer gestattet:
    • Südwärts fahrende Boote sollen sich an einer Peillinie Seecafé – Roseninsel orientieren;
    • auf dem Rückweg wird ausreichend in Richtung Seemitte gefahren und ausgewichen.
  • Die Roseninsel ist mit einem Abstand von mindestens 400 Metern auf der Seeseite zu passieren.
  • Das Ostufer darf nur bei starkem Ostwind, der ein Fahren auf der Westseite verhindert, in einem Uferabstand von 300m, südlich Berg von 400m, befahren werden.
  • Ansammlungen von Wasservögeln sind großräumig zu umfahren (möglichst mindestens 400 Meter Abstand!)

Diese Regelungen wurden unter Berücksichtigung des sog. Ramsar-Abkommens zwischen der Bayerischen Staatsregierung, dem Bayerischen Ruderverband und dem Landesbund für Vogelschutz, umgesetzt. Die Beachtung ist wichtig, um eine denkbare vollständige Untersagung des Ruder(sport)betriebes auf dem Starnberger See in den Wintermonaten zu vermeiden - so wie es bei Seglern und Motorbootfahrern der Fall ist.