Varianten der Mitgliedschaft

Laut Satzung unterscheidet der MRC 1880 zwischen folgenden Arten der Mitgliedschaft:

  • Vollmitglieder
    Vollmitglieder sind alle Volljährigen (ab 18 Jahre). Sie sind stimm- und wahlberechtigt nach § 13 der Satzung.
  • Kinder und jugendliche Mitglieder
    Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die noch nicht volljährig sind.
  • Auswärtige Mitglieder
    Auswärtige Mitglieder sind Mitglieder, die ihren regelmäßigen Wohnsitz nicht in der Stadt München oder einem der folgenden Landkreise haben: München, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Weilheim/Schongau, Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau.
  • Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag der Ehrenrates und nach Beschluß des Vorstandes wegen ihrer besonderen Verdienste für den MRC zu Ehrenmitgliedern (Ehrenvorsitzenden) ernannt wurden.