Varianten der Mitgliedschaft
Laut Satzung unterscheidet der MRC 1880 zwischen folgenden Arten der Mitgliedschaft:
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Vollmitglieder
Vollmitglieder sind alle Volljährigen (ab 18 Jahre). Sie sind stimm- und wahlberechtigt nach § 13 der Satzung. -
Kinder und jugendliche Mitglieder
Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die noch nicht volljährig sind. -
Auswärtige Mitglieder
Auswärtige Mitglieder sind Mitglieder, die ihren regelmäßigen Wohnsitz nicht in der Stadt München oder einem der folgenden Landkreise haben: München, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Weilheim/Schongau, Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau. -
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag der Ehrenrates und nach Beschluß des Vorstandes wegen ihrer besonderen Verdienste für den MRC zu Ehrenmitgliedern (Ehrenvorsitzenden) ernannt wurden.