Drucken

Der MRC ruft zur Mitgliederversammlung (und mehr)!

von DKr

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Ruderkameraden,

der Vorstand bereitet sich auf die Jahreshauptversammlung 2017 am Sonntag, den 26. März 2017 vor, und freut sich auf rege Teilnahme. Es wurde bereits vor gut 2 Wochen schriftlich eingeladen, Anträge zur Mitgliederversammlung können noch bis zu diesem Sonntag, 12. März 2017, beim Vorstand eingereicht werden.

In diesem Newsletter gibt es die Einladung noch einmal in elektronischer Form. Wer einen guten Grund hat, nicht an der Versammlung teilzunehmen (gibt es solche Gründe), wird eingeladen, sein Stimmrecht durch Vollmacht auf ein teilnehmendes Mitglied zu übertragen. Für uns als Vorstand ist eine möglichst breite Meinungsbildung und Stimmausübung in der Mitgliederversammlung äußerst wichtig, und nicht zuletzt auch Ansporn für unsere ehrenamtliche Tätigkeit.

Vor der Versammlung bietet sich eine Ruderpartie an, und ein Mittagessen zur Stärkung nach dem Rudern, vor der Versammlung. Unsere Wirte stehen bereit am Start.

Nicht verpassen möchten wir, an die Badische Weinprobe, organisiert von unserem Mitglied Jürgen Birnbaum, zu erinnern. Weinfreunde und Freunde des MRC - oder solche, die beides sind -, meldet euch an!

Jahreshauptversammlung am 26. März 2017

Einladung zum Herunterladen: Hier!
 

Badische Weinprobe im MRC am 1. April 2017

Unser langjähriges Mitglied Jürgen Birnbaum, der sich schon über viele Jahre um Sponsoren und Werbemittel für den MRC hoch verdient gemacht hat, hat seine Verbindungen spielen lassen, einen alten Freund aus einer 
bekannten Winzerfamilie gewonnen und den Mitgliedern des MRC und ihren Freunden ein ganz besonderes Highlight gesichert:

Eine Badische Weinprobe mit einem hoch angesehenen badischen Winzer und feinsten Tropfen aus der Ortenau (nahe Offenburg) in unserem Bootshaus.

Er verspricht uns einen exklusiven Abend mit einigen guten Tropfen aus einem der besten und sonnenreichsten Weinbaugebiete Deutschlands unter der kundigen Führung des Diplom-Önologen Christoph Freiherr Roeder von Diersburg.

Zur Deckung der Nebenkosten wie Mineralwasser, Käse und Brot sowie umfassenden Service wird um einen Kostenbeitrag von € 8,00 pro Person. Die Kosten hängen auch von der Anzahl der Teilnehmer ab. Ein evtl. Überschuss wird dem MRC gutgeschrieben.

Über diesen Link erhaltet Ihr die vollständige Einladung für diese von Jürgen Birnbaum organisierte, tolle Veranstaltung. Bitte helft ihm und dem Winzer, indem Ihr ihm frühzeitig, spätestens bis 15. März eine Mail schickt oder anruft und ihm sagt, ob und mit wievielen Personen ihr kommt! Näheres wie gesagt in der angefügten Einladung. (Übrigens, auch eine kurze Absage würde Jürgen bei der Planung helfen und wäre ein nettes Zeichen gegenüber ihm.)

Herzlichen Dank, lieber Jürgen, schon jetzt für Deine Idee und Organisation!

(Hier nochmals: Die vollständige Einladung mit weiteren Informationen.)
 

Das Wasser ist immer noch - und noch lange! - kalt!

Wir möchten daran erinnern, dass die ersten frühlingshaften Tage zwar in besonderer Weise zum Rudern einladen, aber das Wasser des Starnberger Sees noch immer außerordentlich kalt ist (nur wenig über 4 Grad) und auch noch längere Zeit, bis weit in den Mai hinein, so kalt bleibt, dass bei einer Havarie höchste (Lebens-) Gefahr besteht. Die Sonne ist trügerisch.

Es gelten nach wie vor die Winterfahrtordnung und die Winterregelungen. Jeder Ruderer ist für die Nutzung der vom Verein gestellten Notfallmittel und vor allem der persönlichen Schutzausrüstung (Rettungsweste) verantwortlich! Wir danken für die Beachtung.
 

Sicherheit in der Kaltwasserzeit:

 Kaltwasserzeit

 

Winterzeit, Ramsar-Zeit: Winterfahrtordnung auf dem Starnberger See

Ab dem 1. November 2016 bis zum 31. März 2017 gilt wieder die Winter-Fahrtordnung auf dem Starnberger See. 
Hintergrund ist das internationale Ramsar-Abkommen. Die Einzelheiten finden sich hier auf der MRC-Homepage. Wir bitten dringend um Beachtung – sonst riskieren wir Unfälle  und die Untersagung des Ruderbetriebes auf dem Starnberger See.

Zudem ist das Wasser des Starnberger Sees inzwischen so abgekühlt, dass wir – wie die anderen Seevereine auch – die Kaltwasser-Regelungen in Kraft setzen Bei Kaltwasserverhältnissen sind Rettungswesten (oder die Ruderweste mit Schwimmhilfe des Ausrüsters New Wave im MRC-Design) zu tragen. Wann die Kaltwassersaison 2017 endet, wird in Abhängigkeit von den Wasserverhältnissen, insbesondere den Temperaturen im Winter, entschieden. Die Kaltwassersaison dauert länger an als die Regelungen der Winterfahrtordnung aufgrund des Ramsar-Abkommens gelten. Erfahrungsgemäß ist bis mindestens Ende April jedes Jahres das Seewasser noch gefährlich kalt. Der Vorstand empfiehlt allen Mitgliedern des Vereins nachdrücklich, die Empfehlungen und Regelungen für den Ruderbetrieb im Winter im Interesse der eigenen persönlichen Sicherheit zu beachten. Jegliche Nutzung von Rennboot-Kleinbooten in der Kaltwassersaison erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und aufgrund eigenverantwortlicher persönlicher Einschätzung jedes einzelnen Mitglieds.

Die Einhaltung der Winterfahrtordnung wird im Interesse der Sicherheit auch der anderen Ruderer in besonderer Weise beobachtet und Verletzungen sanktioniert.

Für Kinder, Jugendliche und Aktive gelten ergänzend besondere Regelungen unter Berücksichtigung des Trainingsbetriebs.