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MRCs neueste Nachrichten Februar 2016

Liebe Vereinsmitglieder,
liebe Ruderkameraden,


gut eine Woche vor der diesjährigen Jahreshauptversammlung noch einmal die Erinnerung:

 

Einladung zur Ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) 2016 am 6. März 2016

Die Versammlung haben wir am Sonntag angesetzt, um möglichst vielen Mitgliedern nicht nur die Teilnahme, sondern vielleicht auch eine zünftige Ruderpartie davor und ein Mittagessen zur Stärkung für die hoffentlich gut besuchte Versammlung zu ermöglichen. Wann? Am

Sonntag, den 06. März 2016, um 13.00 Uhr im Clubhaus in Starnberg.

Die Einladung wurde allen Mitgliedern postalisch zugestellt. Vorsorglich: Einladung und Tagesordnung finden sich auch online hier.

Ein an der Teilnahme an einer Mitgliederversammlung verhindertes Mitglied kann für diese Versammlung einem anderen stimmberechtigten Mitglied schriftlich Stimmrechtsvollmacht erteilen. Ein Mitglied darf bei Abstimmungen höchstens zwei weitere Mitglieder vertreten. Die Stimmrechtsvollmacht ist vor der Abstimmung an den Vorstand zu übergeben. Wer an der Teilnahme verhindert ist, soll bitte von der Möglichkeit der Stimmrechtsvollmacht Gebrauch zu machen, um eine möglichst breite Willensbildung der Mitglieder sicherzustellen!

Wir hoffen, möglichst viele Mitglieder am 06.03.2016 im MRC begrüßen zu können! Kommt rudern und bringt Hunger mit, unsere Wirte sind bereit!


Antrag zur Jahreshauptversammlung

Antrag Satzungsänderung

Um den Anforderungen des Finanzamtes an die Gemeinnützigkeit gerecht zu werden, wurde in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 24.11.2014 eine Satzungsänderung beschlossen. Nun hat der Verein vom Finanzamt wider Erwarten die Mitteilung erhalten, dass diese Änderung nicht ausreichend sei. Danach wird die Gemeinnützigkeit nur unter Auflage einer nochmaligen Änderung der Auflösebestimmung (Ziffer 3.) in der Satzung anerkannt. Der aktuelle Text lautet:

„Bei Auflösung des MRC oder Wegfall des Vereinszwecks fällt sein Vermögen an die Stadt München zur Verwendung für Zwecke des Rudersports.

Diese weithin übliche Formulierung ist jedoch nach Auffassung des Finanzamt München nicht ausreichend, da der Vereinszweck auch nicht gemeinnützig weitergeführt werden könne, mit entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten.

Der Vorstand stellt daher zur Abstimmung, den Wortlaut von Ziffer 3. der Satzung wie folgt zu fassen:

„Bei Auflösung des MRC oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Stadt München zur Verwendung für Zwecke des Rudersports.

Wir bitten um Zustimmung.

München, den 10.02.2016
Eler von Bockelmann/Dr. Cord Willhöft

 

Informationen und lebhafte Diskussion zum Umbauprojekt am 18. Februar 2016

Am 18. Februar haben Vertreter des Bauausschusses zahlreichen interessierten Mitgliedern Neuigkeiten zum Stand der Vorbereitung der Umbaumaßnahmen berichtet und über Gestaltungsmöglichkeiten diskutiert. Der Bauantrag ist eingereicht. Bis zur Genehmigung durch die zu beteiligenden Behörden wird nun die Ausführungsplanung erarbeitet, damit alle Leistungen ausgeschrieben und an die ausführenden Firmen vergeben werden können. 

Das Bauantragsverfahren wurde durch einen Sachverständigen für Brandschutz begleitet. Bei den örtlichen Begehungen wurden Brandschutzmängel festgestellt, die auch ohne den Umbau einer Sanierung bedürfen und erhebliche Kosten verursachen. Durch den Brand im Münchener Yacht-Club und die vollständige Zerstörung des Bootshauses, glücklicherweise ohne Verletzte, sind die Behörden sensibilisiert und nehmen das Thema Brandschutz äußerst ernst. In Abstimmung mit den Behörden wurden nun die erforderlichen Maßnahmen abgestimmt um die entscheidenden Sicherheitslücken zu schließen und die uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes für das Clubleben sicherzustellen.

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Die brandschutztechnischen Sanierungsmaßnahmen werden idealerweise zusammen mit unserem großen Umbauvorhaben realisiert, verursachen aber Mehrkosten in der Höhe von ca. 150.000 EURO, die bislang nicht eingeplant waren. Zur Entscheidung im kommenden Jahr steht, abhängig von der Finanzierbarkeit, eine Erhöhung des Budgets oder eine Verkleinerung der ursprünglichen Baumaßnahme, ergänzt durch die Sanierungsmaßnahmen bedingt durch den erforderlichen Brandschutz. In der Jahreshauptversammlung werden die wichtigsten Neuigkeiten noch einmal zusammengefasst werden.

Jochen Lerche (für den Bauausschuss)