Im Sommer gilt:
Die Sommer-Fahrtordnung gilt von April bis Oktober.
Bei Fahrten am Westufer (z.B. zur Roseninsel):
- Hinfahrt Richtung Süden in Ufernähe
- Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Seemitte fahren
- Rückfahrt zum Bootshaus dann in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Ostseite zu geraten.
Bei Fahrten am Ostufer (z.B. Leoni):
- Hinfahrt Richtung Süden in Seemitte, ohne dabei in etwaigen Gegenverkehr auf der Westseite zu geraten.
Der Abstand zum Ufer muss ein sicheres Passieren entgegenkommender Boote auf Uferseite ermöglichen! - Beim Wenden etwa 30 Schläge senkrecht in Richtung Ufer fahren
- Rückfahrt zum Bootshaus in Ufernähe, unter Beachtung der Bojenfelder.
Ausweich- und Überholmanöver sind stets so zu gestalten, dass in Fahrtrichtung nach rechts ausgewichen wird. Dies vermeidet Kollisionen mit entgegenkommenden Booten.