Wie werde ich Mitglied?

Varianten der Mitgliedschaft

Laut Satzung unterscheidet der MRC 1880 zwischen folgenden Arten der Mitgliedschaft:

  • Vollmitglieder
    Vollmitglieder sind alle Volljährigen (ab 18 Jahre). Sie sind stimm- und wahlberechtigt nach § 13 der Satzung.
  • Kinder und jugendliche Mitglieder
    Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die noch nicht volljährig sind.
  • Auswärtige Mitglieder
    Auswärtige Mitglieder sind Mitglieder, die ihren regelmäßigen Wohnsitz nicht in der Stadt München oder einem der folgenden Landkreise haben: München, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Weilheim/Schongau, Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau.
  • Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag der Ehrenrates und nach Beschluß des Vorstandes wegen ihrer besonderen Verdienste für den MRC zu Ehrenmitgliedern (Ehrenvorsitzenden) ernannt wurden.

Jahresbeiträge

Es gelten untenstehende Beitragssätze. Ehrenmitglieder sowie Kinder unter 11 Jahren sind beitragsfrei. Bei unterjährigem Eintritt wird ein den Monaten entsprechender Anteil des Mitgliedsbeitrages berechnet. Vollmitglieder in Berufsausbildung (bis 27 Jahre) müssen Ihre Ausbildungs- bescheinigung zum Jahresanfang vorlegen. Der Teilungswert ist 1/2 (für Ehepartner); 1/3 (für Jugend) und 1/6 (für Kinder von Vollmitgliedern) des Beitrages eines Vollmitgliedes.

Vollmitglieder € 438,-
Ehepartner und
Vollmitglieder in Berufsausbildung bis einschl. 26 Jahre
€ 219,-
Kinder und Jugendliche von Vollmitgliedern
von 11 bis 17 Jahren
€ 73,-
Kinder und Jugendliche Mitglieder bis 17 Jahre,
Mitglieder des Kurt-Huber-Gymnasiums in Gräfelfing
€ 146,-
Auswärtige Mitglieder € 84,-

 

Mitgliedschaft beenden

Sollten Sie Ihre Mitgliedschaft im MRC 1880 zu beenden wünschen, so bedauern wir dies sehr. Um es allen Beteiligten so einfach wie möglich zu machen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Bitte kontaktieren Sie unter Berücksichtigung der in der Satzung festgelegten Kündigungsfrist unseren Verwaltungsvorstand  per Email oder über das Kontaktformular auf dieser Webseite. Eine Kündigug per Brief oder gar per Einschreiben ist nicht erforderlich - in der Tat erbitten wir aufgrund Zusatzaufwands, davon Abstand zu nehmen..
  2. Sie können binnen weniger Tage mit einer kurzen Bestätigung des Post- bzw. Emaileingangs rechnen.
  3. Der eigentliche Austrittsakt wird zu gegebener Zeit in unserem Verwaltungssystem dokumentiert. In der Regal erhalten Sie dazu eine gesonderte Bestätigungs-Email. Dieser Vorgang erfolgt turnusmäßig, jedoch nicht tagesaktuell. Wir bitten hierfür um Geduld und Verständnis.

Zum Kontaktformular hier klicken.

Hinweise bei Vereinsaustritt

Email Verteiler
Ein Austragen aus Email-Verteilerlisten des MRC1880 erfolgt nicht automatisch. Grund ist unter anderem, dass viele Mitgliedschaften nach erfolgter Austrittserklärung formell noch bis Jahresende bestehen. Die per Email verschickten Vorstandsmitteilungen tragen jedoch im Abbinder einen Link, mit dessen Hilfe Sie Ihre Austragung bequem selbst durchführen können. Für Emailverteiler von Trainingsgruppen usw. verweisen wir auf die entsprechenden dezentralen Koordinatoren.

Kündigungsfristen
Aus gegebenem Anlass erbitten wir die Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist. Leider erhalten wir vermehrt Kündigungen kurz vor oder nach Jahresende, gern in Verbindung mit der Bitte um Ausnahmeregelungen. Der im Grundsatz nachvollziehbere zeitliche Zusammenhang zum Beitragseinzug führt jedoch zur Verzögerung des Beitragseinzugs für alle anderen Mitglieder, und zu unverhältnismäßig hohem Kommunikations- und Verwaltungsaufwand. Wir erbitten daher Verständnis dafür, dass wir uns im Interesse aller Mitglieder an die satzungsgemäße Kündigungsfrist gebunden fühlen.

Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt einen Jahresbeitrag. Für Ehepartner und nicht volljährige Kinder und jugendliche Mitglieder von Vollmitgliedern, beim unmittelbarem Übertritt aus Verbandsvereinen des DRV, beim Eintritt in die Schülerriege des KHG sowie beim Übertritt aus der Schülerriege entfällt die Aufnahmegebühr.