Hinweise bei Vereinsaustritt
- von Hallmann, Ulf
Email Verteiler
Ein Austragen aus Email-Verteilerlisten des MRC1880 erfolgt nicht automatisch. Grund ist unter anderem, dass viele Mitgliedschaften nach erfolgter Austrittserklärung formell noch bis Jahresende bestehen. Die per Email verschickten Vorstandsmitteilungen tragen jedoch im Abbinder einen Link, mit dessen Hilfe Sie Ihre Austragung bequem selbst durchführen können. Für Emailverteiler von Trainingsgruppen usw. verweisen wir auf die entsprechenden dezentralen Koordinatoren.
Kündigungsfristen
Aus gegebenem Anlass erbitten wir die Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist. Leider erhalten wir vermehrt Kündigungen kurz vor oder nach Jahresende, gern in Verbindung mit der Bitte um Ausnahmeregelungen. Der im Grundsatz nachvollziehbere zeitliche Zusammenhang zum Beitragseinzug führt jedoch zur Verzögerung des Beitragseinzugs für alle anderen Mitglieder, und zu unverhältnismäßig hohem Kommunikations- und Verwaltungsaufwand. Wir erbitten daher Verständnis dafür, dass wir uns im Interesse aller Mitglieder an die satzungsgemäße Kündigungsfrist gebunden fühlen.
Aufnahmegebühr
- von Hallmann, Ulf
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt einen Jahresbeitrag. Für Ehepartner und nicht volljährige Kinder und jugendliche Mitglieder von Vollmitgliedern, beim unmittelbarem Übertritt aus Verbandsvereinen des DRV, beim Eintritt in die Schülerriege des KHG sowie beim Übertritt aus der Schülerriege entfällt die Aufnahmegebühr.
MRC-Beitragsordnung seit 2024
- von Hallmann, Ulf
Vollmitglieder |
480,00 € |
Ehepartner*innen |
240,00 € |
Vollmitglieder in Berufsausbildung bis einschl. 26 Jahre |
240,00 € |
Kinder & Jugendliche von Vollmitgliedern von 11 bis 17 Jahren |
80,00 € |
Kinder & Jugendliche Mitglieder bis 17 Jahre |
160,00 € |
Mitglieder von Schülergruppen |
160,00 € |
Auswärtige Mitglieder |
120,00 € |
Ehrenmitglieder |
Beitragsfrei |
Kinder unter 11 Jahren |
Beitragsfrei |
MRC-Aufnahmegebühr und Nutzungsentgelte
Regulär |
1 Jahresbeitrag |
Ehepartner*innen |
1 Jahresbeitrag |
Ehemalige MRC-Mitglieder bei Wiedereintritt |
½ Jahresbeitrag |
Ehemalige Mitglieder eines DRV-Vereines |
⅔ Jahresbeitrag |
Übertritt aus einem DRV-Verein |
entfällt |
Kinder & Jugendliche bis 17 Jahre |
entfällt |
Varianten der Mitgliedschaft
- von Hallmann, Ulf
Laut Satzung unterscheidet der MRC 1880 zwischen folgenden Arten der Mitgliedschaft:
-
Vollmitglieder
Vollmitglieder sind alle Volljährigen (ab 18 Jahre). Sie sind stimm- und wahlberechtigt nach § 13 der Satzung. -
Kinder und jugendliche Mitglieder
Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die noch nicht volljährig sind. -
Auswärtige Mitglieder
Auswärtige Mitglieder sind Mitglieder, die ihren regelmäßigen Wohnsitz nicht in der Stadt München oder einem der folgenden Landkreise haben: München, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Weilheim/Schongau, Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau. -
Ehrenmitglieder
Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag der Ehrenrates und nach Beschluß des Vorstandes wegen ihrer besonderen Verdienste für den MRC zu Ehrenmitgliedern (Ehrenvorsitzenden) ernannt wurden.
Erleben.
- von Hallmann, Ulf
Rudersportler erleben auch zahlreiche Aktivitäten außerhalb von Ruderboot und Kraftraum. Lesen Sie von geselligen Veranstaltungen, Exkursen in andere Sportarten oder Erlebnissen in anderen Vereinen.
Gemeinsam.
- von Hallmann, Ulf
Gemeinsamkeit steht in unserem Verein an oberster Stelle. Dies Rubrik "Gemeinsam." fasst die Regelungen unseres Gemeinsam-seins sowie übergreifende organisatorische Hinweise zusammen.
Rudern.
- von Hallmann, Ulf
Rudern. Das ist es, um das es in unserem Verein geht. Wir berichten gern von diesem schönen Sport in unserem Verein berichten. Unabhängig vom Alter der Sportler, und ganz gleich, ob Freizeit-, Renn- oder Leistungssport. Denn am Ende zählt nur eins: Das Rudern.
Mit Sicherheit erfolgreich.
- von Hallmann, Ulf
Mit Sicherheit erfolgreich.
- von Hallmann, Ulf