Hinweise bei Vereinsaustritt

von Hallmann, Ulf

Email Verteiler
Ein Austragen aus Email-Verteilerlisten des MRC1880 erfolgt nicht automatisch. Grund ist unter anderem, dass viele Mitgliedschaften nach erfolgter Austrittserklärung formell noch bis Jahresende bestehen. Die per Email verschickten Vorstandsmitteilungen tragen jedoch im Abbinder einen Link, mit dessen Hilfe Sie Ihre Austragung bequem selbst durchführen können. Für Emailverteiler von Trainingsgruppen usw. verweisen wir auf die entsprechenden dezentralen Koordinatoren.

Kündigungsfristen
Aus gegebenem Anlass erbitten wir die Einhaltung der festgelegten Kündigungsfrist. Leider erhalten wir vermehrt Kündigungen kurz vor oder nach Jahresende, gern in Verbindung mit der Bitte um Ausnahmeregelungen. Der im Grundsatz nachvollziehbere zeitliche Zusammenhang zum Beitragseinzug führt jedoch zur Verzögerung des Beitragseinzugs für alle anderen Mitglieder, und zu unverhältnismäßig hohem Kommunikations- und Verwaltungsaufwand. Wir erbitten daher Verständnis dafür, dass wir uns im Interesse aller Mitglieder an die satzungsgemäße Kündigungsfrist gebunden fühlen.

Aufnahmegebühr

von Hallmann, Ulf

Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt einen Jahresbeitrag. Für Ehepartner und nicht volljährige Kinder und jugendliche Mitglieder von Vollmitgliedern, beim unmittelbarem Übertritt aus Verbandsvereinen des DRV, beim Eintritt in die Schülerriege des KHG sowie beim Übertritt aus der Schülerriege entfällt die Aufnahmegebühr.

MRC-Beitragsordnung seit 2024

von Hallmann, Ulf

Vollmitglieder

480,00 €

Ehepartner*innen

240,00 €

Vollmitglieder in Berufsausbildung bis einschl. 26 Jahre

240,00 €

Kinder & Jugendliche von Vollmitgliedern von 11 bis 17 Jahren

80,00 €

Kinder & Jugendliche Mitglieder bis 17 Jahre

160,00 €

Mitglieder von Schülergruppen

160,00 €

Auswärtige Mitglieder

120,00 €

Ehrenmitglieder

Beitragsfrei

Kinder unter 11 Jahren

Beitragsfrei

 

MRC-Aufnahmegebühr und Nutzungsentgelte

Regulär

1 Jahresbeitrag

Ehepartner*innen

1 Jahresbeitrag

Ehemalige MRC-Mitglieder bei Wiedereintritt

½ Jahresbeitrag

Ehemalige Mitglieder eines DRV-Vereines

⅔ Jahresbeitrag

Übertritt aus einem DRV-Verein

entfällt

Kinder & Jugendliche bis 17 Jahre

entfällt

 

Varianten der Mitgliedschaft

von Hallmann, Ulf

Laut Satzung unterscheidet der MRC 1880 zwischen folgenden Arten der Mitgliedschaft:

  • Vollmitglieder
    Vollmitglieder sind alle Volljährigen (ab 18 Jahre). Sie sind stimm- und wahlberechtigt nach § 13 der Satzung.
  • Kinder und jugendliche Mitglieder
    Kinder und Jugendliche Mitglieder sind Mitglieder, die noch nicht volljährig sind.
  • Auswärtige Mitglieder
    Auswärtige Mitglieder sind Mitglieder, die ihren regelmäßigen Wohnsitz nicht in der Stadt München oder einem der folgenden Landkreise haben: München, Freising, Erding, Ebersberg, Miesbach, Bad Tölz/Wolfratshausen, Weilheim/Schongau, Starnberg, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck, Dachau.
  • Ehrenmitglieder
    Ehrenmitglieder sind Mitglieder, die auf Vorschlag der Ehrenrates und nach Beschluß des Vorstandes wegen ihrer besonderen Verdienste für den MRC zu Ehrenmitgliedern (Ehrenvorsitzenden) ernannt wurden.

Wie werde ich Mitglied?

Erleben.

von Hallmann, Ulf

Rudersportler erleben auch zahlreiche Aktivitäten außerhalb von Ruderboot und Kraftraum. Lesen Sie von geselligen Veranstaltungen, Exkursen in andere Sportarten oder Erlebnissen in anderen Vereinen.

Gemeinsam.

von Hallmann, Ulf

Gemeinsamkeit steht in unserem Verein an oberster Stelle. Dies Rubrik "Gemeinsam." fasst die Regelungen unseres Gemeinsam-seins sowie übergreifende organisatorische Hinweise zusammen.

Rudern.

von Hallmann, Ulf

Rudern. Das ist es, um das es in unserem Verein geht. Wir berichten gern von diesem schönen Sport in unserem Verein berichten. Unabhängig vom Alter der Sportler, und ganz gleich, ob Freizeit-, Renn- oder Leistungssport. Denn am Ende zählt nur eins: Das Rudern.